S3-Leitlinie: Häusliches chemisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis
Leitlinie bestätigt Zusatznutzen täglicher Mundspülungen
Die Basis gesunder Zähne stellt eine optimale Mundhygiene zu Hause und ein zahngesundes Verhalten im Alltag dar. Als optimale Ergänzung der mechanischen Zahnreinigung im Rahmen der täglichen 3-fach-Prophylaxe haben sich antibakterielle Mundspülungen bewährt.
Diesen Nutzen bestätigt nun auch die im November 2018 veröffentlichte S3-Leitlinie „Häusliches chemisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis“.1
Die wichtigsten Aussagen zeigen:
- Die effektivste Prophylaxemaßnahme ist die regelmäßige und vollständige Entfernung des dentalen Biofilms. Da mechanische Mundhygienestrategien oft nur eine ungenügende Plaqueentfernung ermöglichen, empfiehlt die S3-Leitlinie den ergänzenden Einsatz antibakterieller Mundspülungen zur Verbesserung der Plaquekontrolle.
- Nur für ätherische Öle (z.B. wie in LISTERINE) und CHX liegt eine hervorragende Datenlage vor, beide Wirkstoffe weisen einen großen Effekt auf Plaque und Gingivitis auf – bei hoher Qualität der Evidenz.
Dazu beschreibt die Leitlinie: „Gegenüber CHX und Aminfluorid/Zinnfluorid (ASF) treten auch bei einer Langzeitverwendung keine oralen Verfärbungen auf“1.
Studien zeigen zudem, dass bei 6-monatiger Anwendung keine Verfärbung von Zähnen oder Zahnfleisch zu erwarten sind oder zu einer Beeinträchtigung des Gleichgewichts der gesunden Mundflora.2,3
Die vollständige S3-Leitlinie können Sie sich als PDF herunterladen.
Quellen
- DG PARO, DGZMK. S3-Leitlinie (Langversion): Häusliches chemisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis (083-016). Parodontologie 2018.
- Minah GE et al. Effects of 6 months use of an antiseptic mouthrinse on supragingival dental plaque microflora. J Clin Periodontol 1989;16:347-352.
- Stoeken JE et al.: The long-term effect of a mouthrinse containing essential oils on dental plaque and gingivitis: a systematic review. J Clin Periodontol 2007; 78: 1218–1228.